Eine erfreuliche Mitteilung für alle Tennisfreunde: Das Gesundheitsministerium NRW hat am 22.5.20 entschieden, das Tennis-Doppel als Sport im Sinne von § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung mit landesweiter Wirkung für zulässig zu erklären. Dies bedeutet, dass auch auf unserer Anlage ab sofort das Doppelspiel (auch Mixed) wieder möglich ist. Nach wie vor gilt für alle die Coronaschutzverordnung vom 21.5.20, nach der im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten ist {§2 (1)}. Der Vorstand weist nachdrücklich auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe hin; der Vorstand hat zudem beschlossen, Bußgelder, die durch Mißachtung der Vorgaben der Tennisabteilung auferlegt werden, bei dem Verursacher einzufordern. Im Falle des Abstandsgebots beträgt das Bußgeld 1000€!

Während des Trainingsbetriebs gelten grundsätzlich die o. g. Vorgaben, allerdings kann neben maximal vier SpielerInnen noch ein/-e Trainer/-in in ausreichendem Abstand das Training leiten.

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