Am Pfingsmontag eröffnen offiziell auch Annalisa und Damiano den Gastronomiebetrieb. Vorstand, Mitglieder und Gäste freuen sich gleichermaßen darauf, wieder auf dem Clubgelände die italienische Küche zu genießen. Ein kleiner Wermutstropfen sind allerdings die zahlreichen Auflagen, die aufgrund der CoronaSchVO (Stand vom 30.5.2020) einzuhalten sind.

Alle Gäste müssen sich am Eingang zur Gastronomie registrieren lassen, müssen auf dem Weg zu den Tischen und/oder zu den Toiletten einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich direkt nach dem Betreten des Clubgeländes die Hände waschen oder desinfizieren. Sie dürfen nur an einem zugewiesenen Tisch Platz nehmen, am besten ist eine vorherige Reservierung. Gültig bleibt in jedem Fall die Abstandregel von 1,5 m in allen Bereichen der Clubanlage. Sämtliche Maßnahmen dienen einem optimalen Infektionsschutz und der Nachverfolgbarkeit, sollten sich tatsächlich Infektionen einstellen. Alle Regeln gelten auch für Clubmitglieder, die zuvor auf der Anlage Tennis gespielt haben. Das alleinige Zuschauen ohne Verzehr ist derzeit lt. Vorstandsbeschluß noch nicht möglich. Am kommenden Mittwoch trifft sich der Vorstand, um über die Umsetzbarkeit der möglichen Lockerungen für unseren Verein zu beraten.

Wer sich für Details der Vorschriften interessiert, dem empfiehlt der Vorstand die Lektüre der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW.

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