Liebe Gäste, liebe Mitglieder,
in Zeiten der Coronavirus Pandemie ist vieles gänzlich anders als sonst. Was bezüglich des Besuchs unserer Tennisanlage wissenswert sein könnte, ist hier zu finden. Die Hinweise sind direkt an unsere Gäste adressiert, gelten aber gleichermaßen für unsere Mitglieder.
Der Vorstand wünscht allen Gästen und Mitgliedern einen schönen Aufenthalt bei uns.
In der kommenden Woche beginnt verspätet die Medensaison. Zwei hochkarätige Teams, unsere H30 Regionalligamannschaft und die 1. Herrenmannschaft (2. VL) starten am Fronleichnamstag (11.6.20) in die Wettspielsaison; beginnen werden die 1. Herren um 9:00 Uhr, die H30 folgen ab 11:00 Uhr. Mitglieder und Gäste können sich auf spannende und hochklassige Spiele freuen.
Die Coronaschutzverordnung zwingt uns allerdings dazu, einen erheblichen Mehraufwand zu betreiben. Damianos Gastronomiebetrieb und die Zuschauer müssen organisatorisch getrennt werden und das bereits ab dem Betreten der Anlage. Die Tennisabteilung ist gesetzlich verpflichtet, von den Zuschauern persönliche Daten und die Verweildauer auf unserer Anlage zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zu dokumentieren. Auch die bekannte Abstandregel von 1,5 m sowie die erforderliche Mund-/Nasenbedeckung müssen von allen, die sich auf der Anlage aufhalten, eingehalten werden.
Der Vorstand sucht nun freiwillige Helfer, die von 9 Uhr bis ca. 17 Uhr bereit sind, jeweils für eine Stunde (gerne auch mehrmals) am Eingang zur Tennisanlage die o. g. Aufgabe zu übernehmen. Der Vorstand würde sich sehr freuen, wenn sich insbesondere aus dem Umfeld der an den Medenspielen teilnehmenden Mannschaften Freiwillige melden würden, aber auch jedes andere Abteilungsmitglied ist willkommen. Meldungen bitte bis zum 10.6.20 an Guido Heisters (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Winand Lange (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die Auflagen der CoronaSchVO gelten bis auf weiteres für alle Spieltage auf unserer Anlage.
Am Pfingsmontag eröffnen offiziell auch Annalisa und Damiano den Gastronomiebetrieb. Vorstand, Mitglieder und Gäste freuen sich gleichermaßen darauf, wieder auf dem Clubgelände die italienische Küche zu genießen. Ein kleiner Wermutstropfen sind allerdings die zahlreichen Auflagen, die aufgrund der CoronaSchVO (Stand vom 30.5.2020) einzuhalten sind.
Alle Gäste müssen sich am Eingang zur Gastronomie registrieren lassen, müssen auf dem Weg zu den Tischen und/oder zu den Toiletten einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich direkt nach dem Betreten des Clubgeländes die Hände waschen oder desinfizieren. Sie dürfen nur an einem zugewiesenen Tisch Platz nehmen, am besten ist eine vorherige Reservierung. Gültig bleibt in jedem Fall die Abstandregel von 1,5 m in allen Bereichen der Clubanlage. Sämtliche Maßnahmen dienen einem optimalen Infektionsschutz und der Nachverfolgbarkeit, sollten sich tatsächlich Infektionen einstellen. Alle Regeln gelten auch für Clubmitglieder, die zuvor auf der Anlage Tennis gespielt haben. Das alleinige Zuschauen ohne Verzehr ist derzeit lt. Vorstandsbeschluß noch nicht möglich. Am kommenden Mittwoch trifft sich der Vorstand, um über die Umsetzbarkeit der möglichen Lockerungen für unseren Verein zu beraten.
Wer sich für Details der Vorschriften interessiert, dem empfiehlt der Vorstand die Lektüre der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW.
Eine erfreuliche Mitteilung für alle Tennisfreunde: Das Gesundheitsministerium NRW hat am 22.5.20 entschieden, das Tennis-Doppel als Sport im Sinne von § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung mit landesweiter Wirkung für zulässig zu erklären. Dies bedeutet, dass auch auf unserer Anlage ab sofort das Doppelspiel (auch Mixed) wieder möglich ist. Nach wie vor gilt für alle die Coronaschutzverordnung vom 21.5.20, nach der im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten ist {§2 (1)}. Der Vorstand weist nachdrücklich auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe hin; der Vorstand hat zudem beschlossen, Bußgelder, die durch Mißachtung der Vorgaben der Tennisabteilung auferlegt werden, bei dem Verursacher einzufordern. Im Falle des Abstandsgebots beträgt das Bußgeld 1000€!
Während des Trainingsbetriebs gelten grundsätzlich die o. g. Vorgaben, allerdings kann neben maximal vier SpielerInnen noch ein/-e Trainer/-in in ausreichendem Abstand das Training leiten.
Das Ordnungsamt Kempen hat das Doppelspiel im Stadtgebiet untersagt. Dies wurde uns heute vom TVN mitgeteilt, der eine Umfrage im Verband durchgeführt hat und dabei sehr unterschiedliche Verfahrensweisen in den einzelnen Kommunen beobachtet hat. Weiterhin hat das Ordnungsamt den Trainingsbetrieb geregelt; dabei wurde festgelegt, dass der Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Abstandsregel (mdsts. 1,5 m zur nächsten Person) ohne eine Vorgabe für die Anzahl der Trainierenden durchgeführt werden kann; auch der Trainingsbetrieb wird in den Kommunen sehr unterschiedlich geregelt. Der TVN hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass verschiedene Ordnungsämter die Einhaltung der Vorgaben vor Ort kontrollieren und auch sanktionieren. Angesichts eines Bussgelds in Höhe von 1000€ pro Vorgabenverletzung für den Verein hat der Vorstand beschlossen, dass weiterhin nur zwei Personen plus Trainer (ebenfalls unter Einhaltung der Abstandregel) auf einem Platz spielen dürfen. Möglicherweise kann dieser Beschluss nach dem 30.5.20 gelockert werden, da zu diesem Zeitpunkt weitere Lockerungen für den Sport (wie die Freigabe von Kontaktsportarten) erwartet werden. Bitte auch darauf achten, dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden MUSS, sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann (z. B. auf dem Weg zu den Toiletten oder wenn sich jemand auf dem Platz verletzt und versorgt werden muss etc.; auch hier drohen bei Regelverletzungen empfindliche Bussgelder für die Person UND den Verein!)
Bitte schaut euch noch einmal die Regularien des TVN für die Medensaison im vorherigen Beitrag an (hier noch einmal der Link zur Mail des TVN). Mannschaften, die für die Medensaison zurückziehen wollen, müssen dies bis spätestens 20.5. dem TVN gemeldet haben (den Sportwarten bis spätestens 19.5.). Der Vorstand hat beschlossen, dass den zurückziehenden Mannschaften keine finanziellen Nachteile entstehen sollen; die Tennisabteilung wird daher die zwar reduzierten, aber dennoch anfallenden Meldegelder übernehmen.
Der Vorstand des TVN hat beschlossen, die Wettspielsaison des Sommers 2020 ab dem 9. Juni stattfinden zu lassen. Details zu den genauen Beschlüssen, Vorgaben und Modalitäten sind in der e-Mail des TVN an die Vereine hier nachzulesen.
Eine Übersicht über alle geplanten Spieltermine für unsere Mannschaften findet ihr hier.
Um die Freude am Spiel noch zu steigern, bittet der Vorstand alle Mitglieder um eine sorgfältige Pflege der noch neuen und teilweise recht weichen Plätze (vor dem Spiel wässern, Löcher sofort wieder zuschieben, Schaber benutzen, abziehen und wässern; eine ausführliche Anleitung findet sich unter „TennisOnlineBuchen“).
Liebe Mitglieder,
wir alle freuen uns über die Lockerungen hinsichtlich der Coronavirus Pandemie. Die Zeit der Einschränkungen und des Verzichts – nicht nur auf das Tennisspielen – haben sich ausgezahlt.
Ab Freitagnachmittag (8.5.20) wird unsere Anlage wieder für die Mitglieder geöffnet sein.
Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass wir unseren Sport wie gewohnt und in Geselligkeit ausüben können und dürfen. Wir alle haben es durch unser Verhalten in der Hand, die wiedererlangten Freiheiten zu erhalten und nicht leichtsinnig ein Wiederaufleben der Pandemie mit zu verursachen.
Der Vorstand hat daher auf die Vorgaben der Landesregierung (CoronaSchVO ab 7.5.20 und CoronaSchVO ab 11.5.20) und die Empfehlungen des DTB und des TVN hin Regeln für unsere Tennisabteilung festgelegt, die bis auf Weiteres Gültigkeit haben.
Entsprechende Hinweisfolien und auch andere Informationen findet ihr an verschiedenen Stellen auf unserer Anlage (schwarzes Brett bzw. im Clubhaus) und auch auf unserer Internetseite.
Wesentliche Informationen zum Spielbetrieb findet ihr hier. Weitere Informationen / Schutzempfehlungen zur SARS-CoV-2 Pandemie und zu Training und Spiel sind hier zu finden.
Der Vorstand wünscht nun allen Mitgliedern einen guten Start in die Tennissaison, bleibt alle gesund und verletzungsfrei. Genießt behutsam und mit Bedacht die zurückgewonnene Freiheit, damit sie uns allen auf Dauer erhalten bleibt.
Für den Vorstand
Prof. Dr. Winand Lange
Bei der Ministerpräsidentenrunde mit Bundeskanzlerin Merkel am 30.4.2020 wurde noch kein Datum für die Wiederaufnahme von sportlichen Aktivitäten festgelegt. Auch für NRW gibt es bisher keine neuen Regelungen. Der Vorstand wird an dieser Stelle über Veränderungen der Lage zeitnah informieren.
Medenspiele beginnen frühestens am 9. Juni 2020
Der Vorstand des TVN hat entschieden, frühestens am 9. Juni mit den Medenspielen der Erwachsenen und Jugend zu beginnen. Das betrifft die Niederrheinliga, die Verbandsligen, Bezirksligen, Bezirksklassen, Kreisligen und Kreisklassen.
Bitte hier klicken für weitere Informationen und den vorläufige Notterminplan.